Tankstellenbetreiber Jet wünscht sich, dass seine Kunden Kraftstoffpreise von Jet-Stationen im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichen. So sollen die Kunden sich gegenseitig beim Sparen helfen.
Von Lars Hänsch
An allen Jet-Tankstellen in Deutschland finden Kunden in Zukunft einen sogenannten QR-Code am Shop-Eingang. Den kann man mit dem Smartphone abscannen und wird automatisch auf Facebook geleitet, um dort die aktuellen Spritpreise zu posten. Ziel der Aktion: Jet-Kunden sollen sich gegenseitig und ihren virtuellen Freunden beim Sparen helfen. Um mitzumachen, wird lediglich ein Smartphone mit QR-Code-Applikation und einen eigener Facebook-Account benötig.Read more at www.autobild.de
Google zeigt, wie man mit Videos Geld verdienen kann.
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MyMicroBalance ist ein kostenloses Haushaltsbuch, mit dem sich die privaten Finanzen jederzeit im Blick halten lassen.
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Die Software ist nicht nur bei Privatpersonen beliebt, sondern auch bei Vereinen und kleinen Firmen und wird bereits von mehr als 200.000 Personen genutzt. In der kommenden Version 2.5.0 wurde die Oberfläche zur Eingabe der Einnahmen und Ausgaben gründlich überarbeitet und mit neuen Features ausgestattet. Durch die einfache Bedienung und Übersichtlichkeit des Haushaltsbuches benötigen der User nur ein paar Minuten Zeit am Tag um die Finanzen auf den neuesten Stand zu bringen. Über die aufgeräumte und funktionsgerechte Benutzeroberfläche gibt der Nutzer die Einnahmen und Ausgaben ein und kann diese anhand grafischer und mathematischer Statistiken auswerten.
In der VIP-Version des Haushaltsbuches können Lizenzschlüsselbesitzer darüber hinaus alle Einträge direkt in der Tabelle bearbeiten (Inline-Edit), mit nur einem Klick z.B. nach bestimmten Gruppen filtern und die Gründe für zu hohe Ausgaben schnell über die detaillierten grafischen Auswertungen ermitteln.
Die auf .NET basierende Software ist in Deutsch und Englisch erhältlich. Hier gehts zum Download des Haushaltsbuches: www.mymicrobalance.com
Read more at www.info-search.deQuelle: openPR / mymicrobalance.com
Mit der neuen iPhone App des Online-Reiseführers tripwolf haben Reisende alles dabei, was man unterwegs braucht.
Im Rahmen der sogenannten Quellen-TKÜ hören Behörden Skype-Gespräche ab. Ein Spiegel-Bericht zeigt, dass die Schnüffelsoftware die Grenzen des Erlaubten überschreitet. ZDNet erläutert, wie man den Trojaner ausschaltet.
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Internet-VoIP-Dienste wie Skype oder Google Talk erfreuen sich nicht gerade großer Beliebtheit bei deutschen Ermittlungsbehörden, denn die Server werden außerhalb der Bundesrepublik betrieben. Ein richterlicher Beschluss zum Abhören von Telefonaten verhallt im Nirwana. Das Abhören der Internet-Leitungen beim deutschen Provider hat keinen Erfolg, da die Gespräche verschlüsselt sind.
Die einzig praktikable Lösung zum Lauschangriff scheint derzeit der Weg über die sogenannte Quellen-TKÜ zu sein. Dabei wird dem Betroffenen ein Trojaner untergejubelt, der aber anders als bei einer Online-Durchsuchung nicht alle Dateien durchforstet, sondern nur Telekommunikationsvorgänge überwacht.
Dass Ermittlungsbehörden Quellen-TKÜ einsetzen, ist bereits seit 2007 bekannt. Das technische Prinzip ist einfach. Auch im Internet verschlüsselte Gespräche werden innerhalb des eigenen Rechners unverschlüsselt übertragen. Spätestens an der Soundkarte muss das Gespräch in Klarform vorliegen, ansonsten würde der Benutzer nur ein Rauschen hören.
Ein Quellen-TKÜ-Trojaner muss sich nur in den Software-Audio-Stack des Betriebssystems einklinken, unter Windows idealerweise als Filtertreiber, und hat somit die Möglichkeit, sämtlichen Audioverkehr an einen Server der Behörde zu senden.
Ein solches Programm ist universell einsetzbar. Es können alle Gespräche abgehört werden, unabhängig davon, welche VoIP-Software der Benutzer verwendet.
Der Einsatz von Quellen-TKÜ ist nach vorherrschender Meinung durch § 100a StPO gedeckt. Allerdings ist das nicht unumstritten, denn der Paragraf stammt aus der Zeit, als die Ermittlungsbehörden das Abhören einfach über die Telefongesellschaft erreichen konnten. Die Installation einer Spionagesoftware auf dem Computer eines Verdächtigen ist anders als etwa die Standortermittlung via Handy (§ 100i StPO) nicht explizit erlaubt.
§ 100h StPO gestattet jedoch "sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel", allerdings nur "außerhalb von Wohnungen". Das wird durch die Ermittlungsbehörden durchaus kreativ ausgelegt: Die Randbedingung "außerhalb von Wohnungen" wird so interpretiert, dass es ausreicht, wenn der Quellen-TKÜ-Trojaner nicht in der Wohnung installiert wird.
Spiegel Online berichtete am Montag von einem aktuellen Fall, bei dem Zollbeamte am Flughafen das Gepäck eines Verdächtigen inklusive Laptop untersuchten, angeblich reine Routine. Die Beamten verschwanden für kurze Zeit mit dem Laptop. Anschließend wurde er dem Verdächtigen zurückgegeben. Es sei alles in Ordnung. Allerdings befand sich auf dem Laptop nunmehr zusätzliche Software. Der "Flughafentrick" war notwendig, weil die Beamten zum Aufspielen des Trojaners die Wohnung nicht betreten durften. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG war angeblich gewährleitstet.
Beim Einsatz des Spionageprogramms nahm es das LKA mit der Gesetzestreue allerdings nicht so genau: Die untergeschobene Software ging über die vom Amtsgericht Landshut genehmigte Quellen-TKÜ hinaus. Der Anwalt des Betroffenen fand in der Ermittlungsakte Screenshots vom Laptop seines Mandanten. Später wurden dem Anwalt zwei DVDs mit insgesamt 60.000 Bildschirmfotos übersandt.
Read more at www.zdnet.deDort waren offensichtlich überwiegend E-Mails zu sehen. Das Amtsgericht konnte daran nichts Verwerfliches finden, da auch E-Mails zu den Telekommunikationsdiensten zählen. Das Landgericht Landshut bewies mehr Kompetenz: Das reine Schreiben einer E-Mail sei kein Telekommunikationsvorgang. Der trete erst beim Absenden ein. Nach dem Ablichten durch den Trojaner hätten die Mails schließlich noch verändert oder auch gelöscht werden können. Die Screenshots seien daher rechtswidrig.
Die neuste Version der Google Mobile App für iOS bringt eine neue Benutzeroberfläche mit die erstmals alle Google Applikationen in einer GUI und so auch in den Workflow integriert. Ein Fingerwisch nach Links öffnen das App-Menü.
Die neuste Version 2.0 der Adobe Photoshop Express App unterstützt zwar noch nicht das iPad 2, bringt dafür aber einen neuen Kamera-Workflow mit. Weiter lassen sich per In-App-Kauf Rauschreduzierung bei Fotos, ein Selbstauslöser und “Auto Review” erwerben.
CAMERA+ IM ANGEBOT,
Update bei GOODREADER und USTREAM 2.0
123people bringt Reputationsmanagement-Service auf Handys und Smartphones.
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Immer mehr User nutzen das Internet mobil. Die Personensuchmaschine 123people reagiert darauf und ermöglicht es Usern, ihre Reputation und den digitalen Fußabdruck im Internet auch mobil zu kontrollieren. Dieser Service steht via Handy und Smartphone mit dem neuen mobilen Web-Interface von 123people m.123people.com zur Verfügung.
Read more at www.info-search.deWie eine jüngst von 123people in Auftrag gegebene Studie des Marktforschungsinstitutes meinungsraum.at ergab, betrachten 90 Prozent der User ihre Privatsphäre und ihren Ruf im Netz als gefährdet. Beinahe 10 Prozent der Zugriffe auf die 123people-Website erfolgen bereits von mobilen Endgeräten. 123people stellt ein kostenloses und einfach zu nutzendes Werkzeug zur Reputationskontrolle für mobile Endgeräte zur Verfügung.
Nokia hat mit dem X1-00 ein einfaches Handy vorgestellt, das sich vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern verkaufen soll. Damit soll das Mobiltelefon für neue Zielgruppen erschwinglich werden.
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Das X1-00 hat fünf getrennte Adressbücher. Damit soll sich das Mobiltelefon von bis zu fünf Personen sinnvoll nutzen lassen. Dadurch sollen sich die Anschaffungskosten des Mobiltelefons auf mehrere Schultern verteilen lassen, denn in Schwellen- und Entwicklungsländern entspricht der Preis für das Mobiltelefon oft einem ganzen Monatsgehalt. Allerdings gibt es keinen Hinweis darauf, dass auch für den SMS-Versand entsprechend unterschiedliche Bereiche vorhanden sind.
Nokia X1-00
Technische Raffinessen bietet das X1-00 nicht, Nokia will damit vor allem seinen Marktanteil erweitern. Das Mobiltelefon gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Wahlweise werden die beiden GSM-Netze 900 und 1.800 MHz oder 850 und 1.900 MHz unterstützt. Nokia verspricht eine Akkulaufzeit beim Telefonieren von bis zu 13 Stunden. Im Bereitschaftsmodus soll der Akku rund zwei Monate durchhalten. Im Zielmarkt fehlt es oft an der Möglichkeit, regelmäßig an Stromquellen zu gelangen, so dass lange Akkulaufzeiten besonders wichtig sind. Das X1-00 hat ein TFT-Display mit einer Auflösung von 128 x 160 Pixeln, das maximal 65.536 Farben anzeigt. Bei Maßen von 112,2 x 47,3 x 16 mm wiegt das Mobiltelefon 91 Gramm. Das Handy besitzt eine zuschaltbare Taschenlampe, einen Kalender, eine Uhr und einen Taschenrechner sowie einige vorinstallierte Spiele. Das Handy hat ein UKW-Radio sowie einen Musikplayer. Über die Größe des internen Speichers liegen keine Angaben vor. Für die Musikwiedergabe wird vermutlich eine Micro-SD-Karte benötigt, die dem Mobiltelefon nicht beiliegt. Der Steckplatz unterstützt Speicherkarten mit bis zu 16 GByte Kapazität. Der integrierte Lautsprecher soll besonders laut sein, damit das Handy auch daheim zum Musikhören verwendet werden kann. Zusätzlich ist eine 3,5-mm-Klinkenbuchse für den Anschluss eines Kopfhörers vorhanden. In ausgewählten Märkten will Nokia das X1-00 zusammen mit Stereo-Headset im April 2011 zum Preis von rund 41 Euro auf den Markt bringen. (ip)Read more at www.golem.de